Infos zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Seit dem Inkraftreten des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes hat sich vieles für Kraftfahrer geändert. So müssen z.B. alle gewerblich tätigen Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen alle fünf Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Wer den Führerschein neu erwirbt, muss zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine Prüfung vor der IHK ablegen. Dokumetiert werden diese Maßnahmen über die Schlüsselzahl 95 als Eintrag in den Führerschein.
Wir informieren Sie gerne zu allen Regelungen und Ausnahmen dieser neuen gesetzlichen Vorschriften. Sprechen Sie uns einfach an.
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